Widerrufsbutton 2026: Neue Pflicht – und warum es dabei um mehr als nur eine Funktion geht
Ab dem 19. Juni 2026 wird eine neue gesetzliche Anforderung für Online-Händler wirksam:
Die sogenannte Widerrufsbutton-Pflicht verpflichtet dazu, eine einfache elektronische Möglichkeit zum Widerruf bereitzustellen.
Wichtig: Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für den Verkauf an Verbraucher (B2C).
Für viele Händler stellt sich damit nicht nur die Frage der technischen Umsetzung, sondern vor allem, wie der Widerruf künftig im eigenen Betrieb abgewickelt wird.
Was zunächst nach einer kleinen funktionalen Ergänzung klingt, betrifft in der Praxis vor allem eines:
Die strukturierte Abbildung von Abläufen im System.
Auch Anforderungen aus dem B2C-Umfeld bilden wir dort ab, wo sie relevant sind – strukturiert, integriert und ohne Bruch zu bestehenden Abläufen, etwa im Rahmen unserer Plattform für durchgängige Commerce-Prozesse.


